„Von O bis O“ – mit diesem kleinen Merksatz wird ja immer auf den Reifenwechsel hingewiesen. Von Oktober bis Ostern sollte man mit Winterreifen fahren – dies ist aber kein Gesetz und dient lediglich als eine Faustregel.
Ab dem 1. Oktober 2024 gelten strengere Regeln für Reifen, die bei winterlichen Straßenverhältnissen vorgeschrieben sind: Zulässig sind nur noch Modelle, die das "Alpine"-Symbol tragen.
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Woran erkenne ich Winterreifen?
Aktuelle Winterreifen erkennen Sie am Alpine-Symbol, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke (siehe weiter oben im Artikel). Ältere Reifen mit der Kennzeichnung "M+S" sind bis Ende September 2024 auch noch zulässig, sofern sie vor dem 31. Dezember 2017 hergestellt wurden.
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 Millimeter. Aus Sicherheitsgründen empfiehlt der ADAC jedoch eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern.
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Was passiert, wenn man keine Winterreifen drauf hat?
Fährt man bei winterlichen Bedingungen ohne Winterreifen, droht ein Bußgeld von 60 Euro. Kommt es zusätzlich zu Behinderungen, kann das Bußgeld auf 80 Euro hoch gehen, zuzüglich eines Punktes in Flensburg. Bei einem Unfall mit Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen, kann das zu Kürzungen bei der Kaskoversicherung führen.
Für Fahrzeuge wie Motorräder oder landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge gelten spezielle Regelungen - sie sind von der Winterreifenpflicht ausgenommen.
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Sind Ganzjahresreifen im Winter ausreichend?
Ganzjahresreifen gelten als Winterreifen, wenn sie das Alpine-Symbol oder die M+S-Kennzeichnung tragen.