Leuchtturm
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Teilnahmebedingungen „Die R.SH Küchen-Hits!“

Im folgenden finden Sie die Teilnahmebedingungen für "Die R.SH Küchen-Hits!"

1. Anerkennung der Teilnahmebedingungen

Mit der Teilnahme an dem von RADIO SCHLESWIG-HOLSTEIN (als Marke der Regiocast GmbH & Co. KG, nachfolgend „R.SH“) veranstalteten Gewinnspiel „Die R.SH Küchen-Hits!“ (Gewinnspiel) erkennt der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.

2. Teilnahmeberechtigung

Teilnahme- und gewinnberechtigt sind nur natürliche Personen ab 18 Jahren, die bei Teilnahme und Auslosung Mitglied im R.SH Moin-Club sind. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind:

  • alle Mitarbeiter von R.SH sowie der Kooperationspartner bzw. der Sponsoren und alle sonstigen Personen, welche mit der Durchführung des Gewinnspiels beschäftigt sind oder waren und
  • bezüglich der vorgenannten Personen: deren Angehörige ersten und zweiten Grades sowie deren Ehegatten oder Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz.

3. Gewinnspielzeitraum

R.SH veranstaltet das Gewinnspiel vom 29.10.2024 (Beginn der Registrierungsphase) bis 22.11.2024 (letzte Spielrunde), werktäglich von Montag bis Freitag zwischen 07:00 Uhr und 18:00 Uhr. R.SH behält sich vor, das Gewinnspiel auch zu anderen Zeiten, z.B. auch am Wochenende, im Programm durchzuführen. Die Ankündigung hierfür erfolgt im Live-Programm von R.SH, in der R.SH-App und auf www.rsh.de (Website).

4. Teilnahme

Die Teilnahme erfolgt über das Online-Formular auf https://www.rsh.de/ und ist nur für registrierte R.SH Moin-Clubmitglieder über deren Nutzerkonto zugänglich. Das Teilnahmeformular (inkl. alle vorgesehenen Pflichtfelder) muss ausgefüllt und erfolgreich abgeschickt werden. Ein R.SH Moin-Club-Nutzerkonto kann kostenfrei unter https:// https://www.rsh.de/ angelegt werden. Für die Teilnahme sind jeweils - soweit als Pflichtfelder vorgesehen – wahrheitsgemäße Daten anzugeben.  

Im Gewinnspielzeitraum ist im Rundfunkprogramm von R.SH und in den R.SH-Livestreams jeweils montags bis freitags um 7 Uhr und danach zu beliebigen Zeitpunkten am Tag der R.SH Küchenhit zwischen den Songs zu hören.

Jede Registrierung gilt nur für die jeweilige Gewinnspielrunde. Die mehrfache Registrierung für eine Gewinnspielrunde, welche die Gewinnchance erhöht, ist zulässig.

Achtung: Wenn das R.SH-Programm über den Website-Livestream oder die App verfolgt wird, verzögert sich der Empfang. Dies kann für die Gewinnchancen nachteilig sein.

5. Gewinnerermittlung

Montag bis Freitag um 17:00 Uhr (direkt nach Nachrichten, Wetter und Verkehr) zieht der diensthabende R.SH-Moderator nach dem Zufallsprinzip den Namen eines für die jeweilige Gewinnspielrunde registrierten Teilnehmers, der den richtigen Tipp abgegeben hat und ruft unter der im Rahmen der Registrierung angegebenen Telefonnummer an.

Die große Auflösung für den Hauptgewinn erfolgt am 22.11.2024. Der diensthabende R.SH-Moderator zieht per Zufallsprinzip im Live-Programm von R.SH aus allen richtig eingegangenen Tipps den Namen eines registrierten Teilnehmers und fordert die genannte Person im laufenden Programm auf, sich innerhalb von 5 Songs telefonisch bei der R.SH-Gewinnspielhotline (+49 431 98 6 98 000) zu melden. Es fallen lediglich die üblichen providerabhängigen Kosten für das Telefonat an. Eine andere Telefonnummer von R.SH ist dabei nicht gültig.

Schafft es der ausgerufene Teilnehmer, innerhalb der vorgegebenen Zeitspanne bei der R.SH-Gewinnspielhotline anzurufen, wird er mit dem diensthabenden R.SH-Moderator verbunden, der ihm den Gewinn zuspricht. Das Gespräch wird aufgezeichnet und gegebenenfalls leicht zeitversetzt ausgestrahlt. Die Gewinnspielrunde ist beendet, wenn der Anrufer im On-Air-Programm zu hören ist und er vom diensthabenden R.SH-Moderator zum Gewinner erklärt wurde.

Gelingt es dem ausgerufenen Teilnehmer nicht, innerhalb der vorgegebenen Zeitspanne bei der R.SH-Gewinnspielhotline anzurufen, verfällt sein Anspruch auf den Gewinn unwiderruflich. In diesem Fall wird der diensthabende R.SH-Moderator das vorstehend geschilderte Gewinnprozedere (Auslosung, Bekanntgabe, 15 Minuten Wartezeit) so lange wiederholen, bis ein Gewinner ermittelt werden konnte.

6. Gewinn und Gewinnübergabe

Im Gewinnspielzeitraum verschenkt R.SH zusammen mit dem Partner Möbel Kraft jeden Tag um 17 Uhr einen Tagesgewinn in Form eines 300,00 € Gutscheins für Möbel Kraft, die den jeweiligen Gewinnern innerhalb von 4 Wochen per Post zugeschickt werden.

Am 22.11.2024 verschenkt R.SH mit dem Partner Möbel Kraft eine Traumküche im Wert von 20.000,00 € an einen Teilnehmer, der im gesamten Aktionszeitraum einen richtigen Tipp abgegeben hat. Die Gutscheinübergabe erfolgt am 23.11. bei Möbel Kraft in Bad Segeberg.

7. Berichterstattung

Im Falle eines Gewinnes können im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung von R.SH über die Gewinnspielaktion insbesondere Fotos, Film- sowie Tonmitschnitte online und über das R.SH-Programm im angemessenen Umfang veröffentlicht und ggf. auch durch andere Medien genutzt werden. Der Teilnehmer erklärt sich grundsätzlich bereit, nach Beendigung des Gewinnspiels zu Zwecken der Berichterstattung im angemessenen Umfang zur Verfügung zu stehen

8. Datenschutz

Mit der Teilnahme an der Aktion geht zwingend die Verarbeitung der insoweit erforderlichen personenbezogenen Daten des Anmelders auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einher. R.SH wird die vom Anmelder im Rahmen der Anmeldung übermittelten personenbezogenen Daten (insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdaten/Alter) ausschließlich zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Aktion verarbeiten und auch den Sponsoren diese Daten ausschließlich für diese Zwecke zur Verfügung stellen. R.SH wird diese Daten nach Abwicklung der Aktion löschen, eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur in dem genannten Umfang. Ergänzend gelten die Datenschutzbestimmungen von R.SH (https://www.rsh.de/mein-r-sh/datenschutz), in denen u.a. die Betroffenenrechte des Anmelders ausführlich und vollständig beschrieben werden (Abschnitt 6).

9. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Insbesondere ist der Schiedsentscheid des diensthabenden R.SH-Moderators, ob der Anruf des Teilnehmers innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters erfolgte, unanfechtbar.

Kiel, Oktober 2024