Am 8. Mai ist in Schleswig-Holstein die Landtagswahl. Das ist zwar noch ein bisschen hin, aber bereits jetzt kann man seine Stimme abgeben - und zwar per Post. Denn bereits sechs Wochen vor der Wahl stellen die Wahlgemeinden ihr Wählerverzeichnisse auf - und somit kann ab dann auch per Briefwahl abgestimmt werden: ganz bequem von zu Hause aus.
Aber wie funktioniert das? Und was muss man dabei beachten? Wir klären die wichtigsten Fragen rund um die Briefwahl zur Landtagswahl.
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Was und wen kann man bei der Landtagswahl wählen?
Gewählt wird der Landtag in Schleswig-Holstein für die nächsten fünf Jahre. Das Parlament hat in der Regel 69 Abgeordnete.
Zur Wahl zugelassen sind dieses Mal 16 Parteien: CDU, SPD, Grüne, FDP, SSW, AfD, Die Linke, Freie Wähler, Piratenpartei, Die Partei, Tierschutzpartei, Volt, Die Basis, Zukunft (Z.), Die Humanisten, Gesundheitsforschung. Auch parteilose Einzelbewerber dürfen antreten.
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Wer ist wahlberechtigt?
Wählen darf am 8. Mai jeder, der am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist, eine deutsche Staatsbürgerschaft und seinen Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein hat.
Außerdem muss man im Wählerverzeichnis des zuständigen Wahlbezirks eingetragen sein oder einen Wahlschein vorzeigen können. Den bekommt man in den kommenden Wochen per Post zugeschickt.
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Wie viele Stimmen habe ich?
Jeder Schleswig-Holsteiner hat zwei Stimmen: Mit der Erststimme (links auf dem Stimmzettel) wählt man den Direktkandidaten oder die Direktkandidatin im jeweiligen Wahlkreis. Mit der Zweitstimme (rechts auf dem Stimmzettel) wählt man eine Partei.
Achtung: Wer mehr als jeweils ein Kreuz auf der linken und rechten Seite macht, wählt ungültig.
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Wie kann ich Briefwahl beantragen?
Das geht über drei Wege:
- Per Brief: Der Antrag aus Briefwahl findet sich in der Wahlbenachrichtigung, die man der Post an seine Adresse geschickt bekommt. Einfach ausfüllen und portofrei zurückschicken.
- Per Mail: Briefwahl-Unterlagen kann man auch einfach er E-Mail beim Wahlamt der Gemeinde beantragen. Dafür einfach nur Namen, Vornamen, Geburtsdatum und die vollständige Anschrift angeben. Man sollte möglichst auch die Nummer im Wählerverzeichnis angeben, die findet sich auf der Wahlbenachrichtigung.
- Persönlich im Wahlamt der eigenen Gemeinde: Dann hat man auch die Möglichkeit, direkt vor Ort zu wählen und den Stimmzettel gleich wieder abzugeben.
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Bis wann müssen die Briefwahl-Unterlagen zurückgeschickt werden?
Ausgehändigt werden die Briefwahl-Unterlagen noch bis zum Freitag vor der Wahl (6. Mai) um 12 Uhr mittags.
Am Wahltag (8. Mai) müssen sie auf jeden Fall bis 18 Uhr im richtigen Wahlraum eingetroffen sein. Man sollte aber bestenfalls auch mögliche Irrwege bei der Post mit einkalkulieren und die Unterlagen einige Tage vorher verschicken.